Medikamente zur Raucherentwöhnung sind laut SGB V nicht erstattungsfähig. Das sei grundgesetzwidrig, hat ein Rechtsgutachten ergeben.
Von Dr. Thomas Meißner
Tübingen. Ärzte und psychologische Psychotherapeuten müssen in die Lage versetzt werden, Tabakentwöhnung als Therapie leitliniengerecht einzusetzen, fordert der wissenschaftliche Aktionskreis Tabakentwöhnung e.V. (WAT).